Transparenzhinweis

Transparenzerklärung politische Werbung

Diese Veröffentlichung enthält die nach Art. 11 Abs. 1 sowie Art. 12 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/900 vom 13. März 2024 über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) verpflichtend bereitzustellenden Angaben.

Als politische Werbung gilt jede Ausarbeitung, Platzierung, Förderung, Veröffentlichung, Zustellung oder Verbreitung einer Botschaft über beliebige Kommunikationsmittel, die üblicherweise entgeltlich, im Rahmen interner Tätigkeiten oder als Bestandteil einer politischen Werbekampagne erfolgt. Voraussetzung ist, dass diese durch oder für einen politischen Akteur oder in dessen Auftrag erfolgt oder darauf abzielt und geeignet ist, das Ergebnis einer Wahl oder eines Referendums, das Abstimmungsverhalten oder einen Gesetzgebungs- bzw. Regulierungsprozess zu beeinflussen.

Sponsor: FDP-Ortsverband Lumdatal, p.A. FDP-Kreisverband Gießen, Unterstadt 8, 35423 Lich, post@fdp-lumdatal.de

Einrichtung, die die politische Werbung finanziert: FDP-Ortsverband Lumdatal, p.A. FDP-Kreisverband Gießen, Unterstadt 8, 35423 Lich, post@fdp-lumdatal.de

Zeitraum der Veröffentlichung der politischen Werbung: 01.02.2026 bis 15.03.2026

Gesamtbeträge für die politische Kampagne: 2.500 Euro

Methode zur Berechnung der aggregierten Beträge: Mediapreise gemäß Preisliste inkl. USt.

Information über die Herkunft der Finanzmittel: Privat (Mitgliedsbeiträge, Spenden), staatliche Parteienfinanzierung.

Die politische Werbung steht im Zusammenhang mit der Kommunalwahl in Hessen am 15. März 2026

Meldestelle: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die von uns veröffentlichte politische Anzeige nicht den Anforderungen dieser Verordnung genügt, können Sie uns eine Meldung per E-Mail zusenden: post@fdp-lumdatal.de